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August 26, 2025
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Amazon Produktbild Wasserzeichen: Schadensersatz vermeiden

amazon schadensersatz wegen wasserzeichen im produktbild​

Edis Özsoy

Geschäftsführer

August 26, 2025

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Produktbilder bestimmen Kaufentscheidungen im Internet und sind zugleich urheberrechtlich geschützt.

Wer fremde Fotos ohne Erlaubnis nutzt, riskiert Abmahnung, Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz. Plattformregeln verbieten Wasserzeichen, Logos oder zusätzliche Texte auf Hauptbildern. Das führt nicht nur zu rechtlichen Ansprüchen, sondern oft zu automatischen Sperren von Listings.

Ein Praxisfall aus dem Seller‑Forum zeigt: Ein Hauptbild mit Wasserzeichen löste eine Variantensperre aus. Händler berichten, dass ein Reupload unter neuem Dateinamen helfen kann. Gerichte bemessen den Schaden nach § 287 ZPO und orientieren sich häufig an MFM‑Empfehlungen, aber nicht starr.

Wir erklären, welche Pflichten bei der Nutzung von Bildern gelten, wie Urheberrechte und Lizenzen wirken und welche konkreten Schritte helfen, rechtliche und platformseitige Risiken zu vermeiden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Produktbilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Prüfung genutzt werden.
  • Plattformrichtlinien verbieten sichtbare Wasserzeichen und zusätzliche Grafiken auf Hauptbildern.
  • Folgen bei Verstößen: Abmahnung, Unterlassung, Auskunft und gegebenenfalls Schadenersatz.
  • Gerichte bemessen Schadenshöhen nach § 287 ZPO; MFM‑Tabellen dienen als Orientierung.
  • Praktischer Tipp: Geprüfte, lizenzierte Bilder verwenden und bei Sperren Bildversionen korrekt erneuern.

Warum Wasserzeichen im Produktbild auf Amazon zum teuren Risiko werden

Schon ein kleines Logo auf dem Bild kann für Händler teuer werden. Das Hauptproblem ist die rechtliche Bewertung: Ein sichtbares Kennzeichen wird schnell als Hinweis auf fremde Rechte gelesen und löst Prüfungen durch Rechteinhaber und Plattform aus.

Risikolage: Abmahnungen, Unterlassung, Auskunft, Ansprüche

Ohne Erlaubnis drohen Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und Auskunftsansprüche. Rechteinhaber können außerdem eine Lizenzgebühr geltend machen.

  • Abmahnungen führen meist zu einer Unterlassungserklärung.
  • Im Rahmen der Auskunft wird die frühere Nutzung offengelegt.
  • Bei fehlender Verwendung von Lizenzen folgt oft eine Lizenzanalogie als Berechnungsgrundlage für den Schaden.

Typische Szenarien aus dem E‑Commerce‑Alltag

Szenario Problem Praxislösung
Herstellerfoto ohne Rechteübertragung Anspruch des Rechteinhabers, mögliches Urteil und az.‑Hinweis Klare Lizenzkette prüfen, Erlaubnis einholen
Bild mit eingeblendetem Markenzeichen eines Tests Automatische Sperre einer Variante Fehlerbild entfernen, zulässige Datei mit neuem Dateinamen hochladen
Kopie eines Mitbewerber‑Fotos Abmahnung und Kosten Eigene Fotos erstellen, interne Checkliste verwenden

Unser Rat: Implementieren Sie Freigabeprozesse und Prüf-Checklisten, damit Teilnehmern Fehler vor dem Upload auffallen und teure Folgen vermieden werden.

Rechtsgrundlagen kompakt: Bild, Lichtbild, Lichtbildwerk und Schutz nach UrhG

Bildschutz im Urheberrecht folgt mehreren Stufen, die für die Verwendung von Fotos entscheidend sind. Ob eine Aufnahme als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder als einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) geschützt ist, hängt von der Schöpfungshöhe ab.

Bei ausreichender schöpfungshöhe greift der volle Schutz für Werke der Fotografie. Fehlt die künstlerische Prägung, bleibt oft der Schutz als Lichtbild bestehen. Beide Schutzformen gewähren aber Rechte aus den §§ 15 ff. UrhG.

Rechte des Urhebers / Rechteinhabers

Zu den zentralen Befugnissen zählen Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung. Diese Rechte regeln die erlaubte Nutzung und die erlaubnisbedürftige Verwendung durch Dritte.

Die gesetzliche Urhebervermutung nach § 10 UrhG stärkt die Position natürlicher Fotografen. Eine Firmenbezeichnung allein genügt nicht, wie der BGH (I ZR 76/13) zeigt.

Kategorie Gesetzliche Grundlage Schutzumfang
Lichtbildwerk § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG Hoher Schutz bei schöpfungshöhe; umfangreiche ausschließliche Rechte
Lichtbild § 72 UrhG Einfacher Schutz für Aufnahmen ohne hohe Gestaltung
Rechteinhaber §§ 15 ff. UrhG Rechte auf Nutzung, Verbreitung, Vervielfältigung; Anspruch bei unbefugter Verwendung

Praxis: Auch einfache Produktfotos können geschützt sein. Ohne Erlaubnis drohen Abmahnung und gerichtliche Ansprüche. Notieren Sie relevante az.-Angaben bei Streitfällen und sichern Sie Nutzungsrechte schriftlich.

Amazon-Richtlinien zu Produktbildern: Wasserzeichen, Logos und Texte tabu

Für Hauptbilder gelten strenge anforderungen. Zusätzliche grafiken wie Gütesiegel, Logos, Werbetexte, E‑Mail‑Adressen oder Urheberhinweise sind nicht erlaubt. Auch Hinweise auf Garantien oder Genehmigungen dürfen nicht in das Hauptbild montiert werden.

Hauptbild-Anforderungen: keine zusätzlichen Grafiken oder Urheberhinweise

Kurz und wichtig: Das Hauptbild muss das Produkt klar und frei von Einblendungen zeigen. Sonstige Markierungen stören die Vergleichbarkeit und lösen Prüfungen aus.

Zulässige Nebenbilder und was dort dennoch nicht erlaubt ist

Nebenbilder dürfen Funktionen, Anwendungsfälle und Größenvergleiche zeigen. Dennoch sind Werbeaussagen, Garantiezusagen oder behördliche Siegel als eingeblendete grafiken auch in Nebenbildern tabu.

Praxisfall aus dem Seller‑Forum: Bildsperre nach Einblendung und was hilft

In einem Forum berichteten teilnehmern, dass ein Hauptbild mit eingeblendetem Hinweis sofort zur Variantensperre führte. Die pragmatische Lösung war ein Reupload einer sauberen Version unter neuem Dateinamen.

Sachverhalt Auswirkung Praxis-Tipp
Hauptbild mit Logo/Text Automatische Sperre / Prüfung Entfernen der Einblendung; Reupload mit neuem Dateinamen
Nebenbild mit Werbeversprechen Meldung / manuelle Entfernung Faktenbasiert fotografieren; Text in Beschreibung
Rechtlich legitimer Urhebervermerk Nicht im Hauptbild erlaubt Metadaten oder Lizenzdokumentation nutzen (az. notieren)

amazon schadensersatz wegen wasserzeichen im produktbild : So entsteht der Anspruch

Ein Anspruch entsteht regelmäßig, wenn ein geschütztes Bild ohne vertragliche Erlaubnis genutzt wird. Nach § 97 Abs. 2 UrhG haftet der Nutzer bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nutzung.

Verschulden und Nutzung ohne Erlaubnis (§ 97 Abs. 2 UrhG)

Das Verschulden liegt bereits vor, wenn die Rechtekette nicht geprüft wurde. Händler, die ohne vertragliche Grundlage handeln, riskieren einen Anspruch auf Schadensersatz. Rechteinhaber haben ein Wahlrecht bei der Berechnung.

Lizenzanalogie bei fehlendem Nachweis eines konkreten Schadens

Fehlt ein nachweisbarer Schaden, kommt die Lizenzanalogie zum Einsatz. Hier wird eine fiktive, angemessene Lizenzgebühr angesetzt, wie sie vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten.

  • Gerichte schätzen nach § 287 ZPO und berücksichtigen Nutzungsdauer, Reichweite und Bildqualität.
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Verletzers reduzieren die Gebühr üblicherweise nicht.
  • Pro verletztem Gegenstand ist die volle Lizenz nur einmal durchsetzbar.

„Dokumentation der Quellen und Lizenzen schützt vor dem Vorwurf der Verletzung.“

Schadenshöhe verstehen: Lizenzgebühr, MFM-Tabellen und gerichtliche Schätzung

Gerichte wählen unter drei Rechenwegen, um den monetären Wert einer unberechtigten Nutzung zu bestimmen. Das Wahlrecht umfasst konkreten Schaden, Verletzergewinn und die Lizenzanalogie als fiktive Lizenz.

Wahlrecht und Stufenprüfung

Bei fehlenden Umsatzzahlen dominiert oft die Lizenzanalogie. Zur Bestimmung der höhe führt das Gericht eine Stufenprüfung durch: Was hätten vernünftige Parteien vereinbart, gibt es belegte lizenzierungspraxis, und falls nicht, welche Branchen­sätze gelten (vgl. OLG Jena, az. 2 U 494/17).

MFM und richterliche Verwendung

MFM‑Tabellen dienen häufig als Ausgangspunkt. Das gericht gleicht die Tabellen aber mit Einzelfallfakten ab. BGH‑Entscheidungen zeigen, dass eine schematische Übernahme nicht zwingend ist (vgl. az. I ZR 76/13).

Einflussfaktoren und Urhebernennung

Wichtige Parameter sind Nutzungsdauer, Reichweite, Bildqualität und fotografischer Aufwand (BGH az. I ZR 187/17). Fehlt die urhebernennung, setzen Richter oft Zuschläge an.

  • Die lizenzgebühr hängt maßgeblich von belegter lizenzierungspraxis ab.
  • Eigene Rechnungen oder Agenturpreise (az.) stärken die Forderung.
  • Umsatzsteuer wird auf Zahlungen nicht erhoben; steuerliche Erfassung ist zu beachten.

„Dokumentation der Quellen und Lizenzen schützt vor dem Vorwurf der Verletzung.“

Rechtsprechung, die Händler kennen sollten: LG Köln, OLG Hamm, BGH

Mehrere Urteile zeigen, dass Bilddarstellung starke Wirkung auf die Kundenerwartung hat.

LG Köln – urteil 13.02.2014 (14 O 184/13): Fotos, die auf Plattformen hochgeladen wurden, dürfen von weiteren Anbietern für dasselbe Produkts genutzt werden. Eine AGB‑Klausel zur pauschalen Rechteübertragung wertete das gericht jedoch als unwirksam.

OLG Hamm – entscheidung 05.06.2014 (4 U 152/13): Ein Hinweis wie „Dekoration nicht mitverkauft“ kann ausreichend sein. Das Gericht stellte klar, dass Beiwerk nicht immer gesondert gekennzeichnet werden muss.

BGH – entscheidung 12.01.2011 (VIII ZR 346/09): Was auf dem bild als wesentlich erscheint, gilt oft als Teil des Lieferumfangs. Textliche Beschreibungen verlieren dann an Durchschlagskraft.

Urteil (az.) Kernaussage Praxisfolge
LG Köln 13.02.2014 (14 O 184/13) Mitverwendung von fotos zulässig; AGB‑Übertragung unwirksam Eigene Rechte prüfen; Anhängen an bestehende Angebote möglich
OLG Hamm 05.06.2014 (4 U 152/13) Hinweispflicht für Beiwerk situativ; klare beschreibung empfohlen Beschreibung ergänzen; deutlicher Hinweis bei Dekoration
BGH 12.01.2011 (VIII ZR 346/09) Bild schlägt Text: Abgebildetes gilt als Lieferumfang Bild und text konsistent gestalten; Missverständnisse vermeiden

„Konsistenz zwischen Abbildung und Beschreibung schützt vor rechtlichen Problemen.“

Unser Rat: Prüfen Sie jeden Fall einzeln. Dokumentieren Sie az. und die Quellen. So reduzieren Sie das Risiko von Streitfällen im internet.

How-To: Rechtssichere Nutzung von Fotos, Produktbildern und Grafiken

Vor jedem Upload sollten Händler die Rechtekette eines Fotos vollständig nachweisen können.

Nutzungsrechte prüfen und dokumentieren

Prüfen Sie systematisch die nutzungsrechte: Wer hat die erlaubnis erteilt? Liegt ein schriftlicher Lizenzvertrag vor? Sind alle Übertragungswege dokumentiert (az., Rechnungen)?

Archivieren Sie Lizenzbestätigungen, Rechnungen und E‑Mails. So lassen sich Lizenzierungspraxis und relevante az. im Streitfall schnell belegen.

Sichere Bezugsquellen

Bevorzugen Sie eigene Aufnahmen oder Auftragsproduktionen durch professionelle fotografen. Als Alternative dienen seriöse Agenturen und Microstock‑Provider.

Microstock ist preiswert, aber oft mit engen Nutzungsregeln. Prüfen Sie Umfang und Weitergaberechte genau.

Wichtige Lizenzparameter verstehen

Vergewissern Sie sich über konkrete nutzung (Shop, Marktplatz, Social), Dauer, Territorium, Exklusivität und Pflichten zur urhebernennung.

Für grafiken und Compositings gilt: Nur verwenden, wenn alle Bestandteile lizenziert sind. Logos oder Werbetexte gehören nicht ins Hauptbild.

Prüfschritt Was prüfen Praxis
Rechtekette Urheber, Übertragung, az. Dokument in Ordner ablegen
Lizenzumfang Medien, Dauer, Gebiet Konkrete Nutzung im Vertrag nennen
Bezug Agentur vs. Auftrag Rechnung + Lizenz behalten

Unser Tipp: Ein internes Freigabe‑Gate vor dem Upload verhindert Fehler und schützt Ihre produktbilder.

Do’s and Don’ts für Amazon-Produktbilder ohne Wasserzeichen

Regelkonforme Bilder schützen Listings vor Sperren und rechtlichen Nachfragen. Achten Sie auf klare, praxisgerechte Gestaltung, die sowohl den Plattform‑anforderungen als auch kaufentscheidenden Kriterien entspricht.

Do’s:

  • Freisteller auf weißem Hintergrund: Hauptbild als Freisteller, Produkt zentriert und ohne ablenkende Elemente zeigen.
  • Nebenbilder sinnvoll nutzen: Größe, Anwendung und Varianten in zusätzlichen Ansichten erläutern, ohne verbotene grafiken in bildern einzublenden.
  • Einheitliche Serie: Einheitliche Lichtsetzung und Perspektive verwenden, damit Käufer die Qualität erkennen und Vertrauen entsteht.

Don’ts:

  • Keine Logos, Gütesiegel, Werbetexte oder E‑Mail‑Adressen im Hauptbild verwenden. Das widerspricht den anforderungen und führt zu Prüfungen.
  • Keine montierten Zusatzfunktionen oder Bundles ins Hauptbild integrieren; solche Informationen gehören in weitere Ansichten oder die Beschreibung.
  • Wiederholte Nutzung unzulässiger Elemente vermeiden; irrtümliche Nutzung sofort ersetzen.
Situation Risikofolge Praxis‑Maßnahme
Hauptbild enthält Logo oder Text Automatische Sperre / Prüfung Logo entfernen, neue Datei hochladen, ggf. Reupload unter neuem Dateinamen
Nebenbild zeigt Anwendung mit Textoverlay Manuelle Entfernung möglich Text in Beschreibung auslagern; Bild neutral fotografieren
Unklare Lizenzierung von Bildern Rechtsfragen, Az.‑Notwendigkeit Lizenzkette dokumentieren und Archivieren; Checkliste vor Upload

Unser Tipp: Prüfen Sie jedes bild vor dem Upload mit einer kurzen Checkliste. Bei Sperren hilft oft der Austausch der Datei und ein Reupload unter neuem Dateinamen, ergänzt durch Nachweise zur erlaubten nutzung.

Artikelbeschreibung und Produktbild richtig verzahnen

Eine präzise Darstellung von Lieferumfang und Zubehör reduziert Rückfragen und schützt vor irreführender Darstellung. Bild und text müssen so zusammenarbeiten, dass Kundinnen und Kunden sofort erkennen, was geliefert wird.

Lieferumfang exakt benennen: Zubehör, Varianten, Stückzahlen

Führen Sie Varianten, Stückzahlen und sämtliches Zubehör klar in der beschreibung auf. Benennen Sie, was enthalten ist und was nicht.

Aus dem Fall des BGH folgt: Wenn eine Eigenschaft deutlich im bild zu sehen ist, darf der Käufer erwarten, dass sie zum Lieferumfang gehört. Markieren Sie deshalb essenzielle Teile deutlich in der beschreibung.

Hinweise, die Missverständnisse vermeiden: „Dekoration nicht im Lieferumfang“

Setzen Sie bei nicht enthaltenem Beiwerk eindeutige Hinweise. Die entscheidung des OLG Hamm bestätigt, dass ein Hinweis wie „Dekorationsmaterial wird nicht mitverkauft“ in vielen Fällen ausreichend ist.

Gleichzeitig gilt: Ist Zubehör zum Betrieb zwingend erforderlich (z. B. Befestigungen), muss die fehlende Lieferung klar erkennbar sein. Ansonsten droht eine Irreführung.

  • Verwenden Sie kurze Listen in der beschreibung, um Einzelteile zu zeigen.
  • Vermeiden Sie visuelle Markierungen im bild für komplexe Sets; nutzen Sie stattdessen Tabellen in der beschreibung.
  • Führen Sie interne Freigaben ein, damit beschreibung und Bildserien vor Livegang stimmig sind.

„Konsistenz zwischen Abbildung und Beschreibung schützt vor rechtlichen Problemen.“

Vorsicht bei „kostenlosen“ Bildern: rein privaten Nutzung vorbeugen

Viele „kostenlose“ Bildangebote erlauben nur rein privaten Gebrauch und sind für Verkäufer im Internet oft ungeeignet.

Beachten Sie: „lizenzfrei“ heißt nicht automatisch frei von Pflichten. Häufig bleibt die Pflicht zur Urhebernennung bestehen. Das betrifft auch Creative‑Commons‑Varianten.

Lizenzmodelle verstehen: privat vs. kommerziell, CC‑Fallen, Nachlizenzierung

Die verwendung fremder fotos ohne passende Lizenz kann zu Forderungen nach einer lizenzgebühr führen. Händler riskieren Abmahnungen und teure Nachlizenzierungen.

  • Prüfen, ob die Lizenz nur für den rein privaten Gebrauch gilt.
  • Creative‑Commons‑Lizenzen lesen: Namensnennung, Bearbeitungsverbot oder Verbot kommerzieller Nutzung sind häufig.
  • Bei bereits genutzten Bildern: Nachlizenzierung dokumentieren (Rechnung, Lizenztext, az.).
Situation Risiko Welche Dokumente Praxis
Bilder mit „kostenlos“-Hinweis Nur private Nutzung erlaubt Lizenztext, Nutzungsbedingung Nicht verwenden; Alternative suchen
CC mit Namensnennung Verletzung bei fehlender Nennung Beleg der Nennung, Lizenzlink Urheber korrekt nennen oder Lizenz meiden
Bilder bereits genutzt Forderung nach lizenzgebühr Nachlizenzrechnung, E‑Mail‑Korrespondenz, az. Nachlizenzieren; Dokumente archivieren

Unser Rat: Setzen Sie auf eigene Produktionen oder verlässliche Agenturen. Für einen ersten Überblick hilft dieser Beitrag zur Kostenstruktur: Kosten von Produktfotos.

Wenn Amazon Bilder sperrt: Schrittweise zur Reaktivierung

Eine Sperre verlangt zügiges und strukturiertes Handeln. Wir empfehlen einen klaren Ablauf, damit Listings schnell wieder sichtbar werden und weitere Risiken minimiert bleiben.

Datei bereinigen, Metadaten prüfen und neu hochladen

Entfernen Sie unzulässige Elemente und exportieren Sie die Datei neu. Prüfen Sie die Metadaten auf urheberliche Hinweise oder alte Kennzeichnungen.

Geben Sie der Datei einen neuen Dateinamen, um mögliche Caches zu umgehen. Laden Sie die saubere Version hoch und kontrollieren Sie, ob alle anforderungen an produktbilder erfüllt sind.

Support kontaktieren und Nutzungsrechte nachweisen

Bleibt die Sperre bestehen, nehmen Sie Kontakt zum Support auf. Halten Sie Lizenzen, Verträge und Freigaben als PDF bereit.

Hinweis: Supportanfragen verlangen oft konkrete Nachweise. Eine schnelle Bereitstellung beschleunigt die Prüfung.

  • Parallel: Prüfen Sie alle weiteren bildern des Angebots auf Regelverstöße.
  • Dokumentieren Sie jeden Schritt mit Datum und az., um im Streitfall reagieren zu können.
  • Forum-Erfahrung zeigt: Ein Reupload unter neuem Dateinamen kann technische Prüfstände zurücksetzen.
Schritt Aktion Nachweis
Datei-Bereinigung Entfernen von Logos, Texten, Hinweisen Neuer Export, Screenshot Vorher/Nachher
Metadaten & Dateiname Metadaten säubern und neuen Namen vergeben Protokoll mit altem und neuem Dateinamen
Support & Nachweis Kontaktaufnahme, Upload von Nutzungsrechten Lizenzvertrag, Rechnung, Freigabe-E-Mail

„Dokumentieren Sie jeden Schritt — so lassen sich Missverständnisse schnell klären.“

Wir unterstützen beim Erstellen konformer bilder und beim Zusammenstellen der erforderlichen nutzungsrechte‑Nachweise für den Support. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Hilfe beim Prozess oder bei der Erstellung sauberer Dateien benötigen.

Fazit

Das Thema ist klar: Saubere Dateien und dokumentierte Nutzungsrechte schützen vor Prüfungen und Forderungen.

Die Nutzung fremder bilder ohne Erlaubnis löst rechtliche Ansprüche aus. Die Höhe von Forderungen bemisst das Gericht oft per Lizenzanalogie; MFM-Tabellen dienen nur als Orientierung.

Praktisch empfehlen wir Prozesse zur Rechteprüfung, klare Freigaben und eine Checkliste für jeden Upload. Bei Sperren hilft: Datei bereinigen, neu benennen, erneut hochladen und Nutzungsrechte belegen.

Wir unterstützen beim Erstellen regelkonformer produktbilder und beim Zusammenstellen von Nachweisen. Mehr zu unseren Produktfoto-Services: Produktfoto-Services.

FAQ

Was gilt rechtlich, wenn ein Produktfoto auf Amazon ein Wasserzeichen enthält?

Bilder mit Wasserzeichen sind oft fremdes geistiges Eigentum. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers drohen Unterlassungsansprüche, Auskunftspflichten und finanzielle Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz. Entscheidend sind Schutzart (Lichtbild vs. Lichtbildwerk), Schöpfungshöhe und die konkrete Nutzung.

Welche Folgen hat die Nutzung fremder Fotos ohne Lizenz für Händler?

Händler können Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Forderungen zur Zahlung einer Lizenzgebühr oder sog. Lizenzanalogie erhalten. In Streitfällen kommt es häufig zu Schadensersatzansprüchen nach § 97 UrhG sowie zu Kosten für Rechtsverteidigung und möglichen Gerichtskosten.

Wie bemessen Gerichte die Höhe einer Lizenzforderung bei unlizenzierter Nutzung?

Gerichte wählen zwischen konkretem Schaden, Herausgabe des Gewinns oder der Lizenzanalogie. Häufig orientieren sie sich an MFM- oder Tabellenwerten, berücksichtigen aber Nutzungsdauer, Reichweite, Bildqualität und Aufwand der Aufnahme. Eine pauschale Formel gibt es nicht.

Wann greift die Lizenzanalogie und was bedeutet das praktisch?

Die Lizenzanalogie greift, wenn kein konkreter Schaden nachweisbar ist. Gerichte schätzen, welche Lizenz üblicherweise verlangt worden wäre. Dabei spielen Marktüblichkeit und Verhandlungsposition eine Rolle. Das Ergebnis ist oft eine Nachlizenzforderung plus Zinsen.

Welche Anforderungen stellt Amazon an Produktbilder hinsichtlich Wasserzeichen und Grafiken?

Amazon verlangt für das Hauptbild ein klares, unverfälschtes Produktbild ohne Texte, Logos, Wasserzeichen oder zusätzlichen Grafiken. Nebenbilder dürfen informative Darstellungen zeigen, aber keine irreführenden Hinweise oder fremde Urheberzeichen enthalten.

Was tun, wenn Amazon ein Bild wegen eines Wasserzeichens sperrt?

Schrittweise vorgehen: Bilddatei bereinigen oder neu erstellen, Metadaten prüfen, neuen Dateinamen vergeben und erneut hochladen. Parallel Nachweise über eigene Rechte oder Lizenzen sammeln und den Support kontaktieren, um Sperre zu klären.

Reichen Hinweise in der Artikelbeschreibung, um Missverständnisse zu vermeiden?

Ja. Eine präzise Beschreibung des Lieferumfangs sowie Hinweise wie „Dekoration nicht im Lieferumfang“ reduzieren Rückfragen und Streit über fehlende Teile. Sie ersetzt aber keine Lizenz bei Bildrechten.

Welche Rolle spielen Urhebernennung und Zuschläge bei der Schadensbemessung?

Urhebernennung kann das Verhalten des Verletzers mildern, ersetzt aber keine Lizenzzahlung. In einigen Fällen berücksichtigen Gerichte fehlende Nennung als Verschärfung, was zu höheren Forderungen führen kann.

Sind „kostenlose“ Bilder aus dem Internet immer frei verwendbar?

Nein. Viele Bilder mit vermeintlicher Gratislizenz sind nur für rein private Nutzung freigegeben oder durch Creative-Commons-Bedingungen eingeschränkt. Ohne klare kommerzielle Lizenz besteht erhebliche Rechtsunsicherheit.

Wie lässt sich das Risiko unlizenzierter Bilder praktisch minimieren?

Eigene Fotos anfertigen oder professionelle Fotografen/seriöse Agenturen beauftragen. Lizenzverträge schriftlich sichern, Nutzungsumfang, Dauer und Medien klar regeln und Berechtigungsnachweise dokumentieren.

Was ist bei der Vergabe an Fotografen oder Agenturen vertraglich zu beachten?

Vertraglich sollten Nutzungsrechte, Exklusivität, Dauer, erlaubte Kanäle (z. B. Marktplätze) und Urhebernennung geregelt werden. Klare Vergütungsvereinbarungen und Abtretungen verhindern spätere Streitigkeiten.

Können Händler Schadenersatzansprüche abwenden, wenn sie versehentlich ein Wasserzeichen verwendet haben?

Vorsatz oder Fahrlässigkeit beeinflussen das Verfahren. Ein schnelles Entfernen des Fotos, Kooperation mit dem Rechteinhaber und Nachweis fehlender Kenntnis können den Konflikt entschärfen, ersetzen aber nicht notwendigerweise die Zahlung einer Lizenz oder Ausgleichsleistung.

Welche Gerichtsurteile sollten Online-Händler kennen?

Relevante Entscheidungen kommen u. a. vom Landgericht Köln, Oberlandesgericht Hamm und Bundesgerichtshof. Diese Urteile behandeln Aspekte wie Produktabbildungen als Beiwerk, irreführende Darstellungen und die Abgrenzung von Lichtbildwerken zu einfachen Lichtbildern.

Wie gehen Gerichte mit einem Bild um, das nur geringe Schöpfungshöhe aufweist?

Bilder mit geringer Schöpfungshöhe können als Lichtbilder (§ 72 UrhG) Schutz genießen, aber die Schadenshöhe fällt meist niedriger aus als bei Lichtbildwerken mit hoher Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Umfang der Schutzfähigkeit beeinflusst die Bemessung.

Welche Praxisempfehlungen gibt es bei nachträglichen Lizenzforderungen?

Ruhe bewahren, Forderungen prüfen, Rechteinhaber kontaktieren und Belege anfordern. Rechtliche Beratung einholen. Oft ist Verhandlung über eine angemessene Nachlizenz oder Ratenzahlung sinnvoller als sofortiger gerichtlicher Streit.

Wie kann man die Herkunft eines Bildes zuverlässig prüfen?

Reverse-Image-Suchen, Metadaten-Analyse und Abfrage bei Bildagenturen liefern Hinweise. Bei Unsicherheit ist ein schriftlicher Lizenznachweis oder eine schriftliche Freigabe des Fotografen nötig, um Risiken auszuschließen.

Welche zusätzlichen Keywords sind für Händler im Zusammenhang mit Bildrechten wichtig?

Wichtige Begriffe sind: Lizenzgebühr, Nutzungsrechte, Urheberrecht, Lichtbildwerk, MFM-Tabelle, Unterlassung, Auskunftspflicht, Nachlizenzierung, Abmahnung, Rechteinhaber, Fotograf, Agentur, Schöpfungshöhe und Lizenzbedingungen.